SPRINKLERWART

Bereitstellung Sprinklerwart gemäß TRVB 127 S

Damit eine Sprinkleranlage ihr Schutzziel erreichen kann, muss diese in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft im Brandfall sieht die vorschreibende Behörde in der Regel eine Reihe von Überprüfungen vor (definiert in der TRVB 127 S und in weiterer Folge in der ÖNORM F 3072)

 

Neben der Wartung durch eine Fachfirma und Revision durch eine akkreditierte Prüfstelle sind auch tägliche-, wöchentliche- und monatliche- Kontrollen für den Betreiber vorgeschrieben, welche in einem Kontrollbuch festgehalten werden müssen. Die Vollständigkeit des Kontrollbuch kann im Streitfall ausschlaggebend für die Übernahme der entstandenen Kosten durch die Versicherung sein. Oft mangelt es den vorhandenen Dienstnehmern an der dafür benötigten Zeit oder den notwendigen Ausbildungen. Gerne übernehmen wir gemeinsam mit ihrer Brandschutzorganisation diese Aufgabe oder bilden diese gemeinsam mit Ihnen.